ATEX-Sensor

Generell müssen alle Drucksensoren die Druckgeräterichtlinie sowie die EMV-Richtlinie 2004/108/EG erfüllen, wenn man sie innerhalb der EU in Verkehr bringen möchte. Je nach Applikation oder Einsatzort gelten zusätzlich die verschiedensten Zulassungen.

So gelten zum Beispiel für explosionsgefährdete Bereiche in Europa die Bestimmungen nach 94/9/EG ATEX. Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen existieren ebenfalls Vorschriften, wie beispielsweise die EG-Richtlinie 2004/104/EG, die Forderungen zur EMV enthält. Selbstverständlich gibt es auch noch Zulassungen für Märkte außerhalb Europas, z. B. von CSA für Kanada und FM Approvals oder UL für die USA.

Aus verschiedenen Gründen kann es erforderlich werden, Änderungen an existierenden Ausführungen von Drucksensoren vorzunehmen. Sehr häufig wird zum Beispiel ein kundenspezifischer Prozessanschluss oder ein geänderter elektrischer Ausgang benötigt. Auch wenn diese Änderungen zum großen Teil technisch einfach umzusetzen sind, so gilt zunächst, dass man an zugelassenen Geräten keinerlei Änderungen vornehmen darf.

Jede Änderung muss durch einen Normenfachmann im Unternehmen fachlich fundiert und sehr genau bewertet werden. Dieser Fachmann kann hierbei zum Entschluss kommen, dass die gewünschte Änderung technisch oder normativ nicht zulässig ist, da das Gerät dann z. B. nach ATEX eine Zündquelle darstellen würde. Sofern der Normenfachmann zur Entscheidung kommt, dass die Änderung technisch zulässig ist, so sind noch die formalen Bedingungen zu kontrollieren.

Die Änderung kann sofort umgesetzt werden, wenn das bestehende Zertifikat sowie der zugehörige Prüfbericht und technischen Unterlagen diese bereits abdeckt. Es kann nämlich sein, dass der betroffene Drucksensor in zusätzlichen Varianten bereits zugelassen ist, diese Varianten jedoch vom Hersteller aktuell nicht vermarktet, also öffentlich bekannt gegeben werden.

Ist die Änderung noch nicht in dem bestehenden Zertifikat und Prüfunterlagen abgedeckt, so muss ein kostenpflichtiger Nachtrag bei der zuständigen Behörde bzw. Zulassungsstelle durchgeführt werden, der üblicherweise bis zu 6 Monate Bearbeitungszeit bei diesen Stellen benötigt.

Hinweis
Sollten Sie Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Lösung für Ihre Druckmessung benötigen, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung.



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