Kalibrierlabor

Bedingt durch eine Änderung der Mess- und Eichverordnung sowie der metrologischen Rückführungspolitik der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS wurden gewachsene Strukturen deutlich durcheinander gewirbelt. Was auf den ersten Blick nun konfus und undurchschaubar erscheint, bringt bei genauerem Hinsehen deutliche Vereinfachungen mit sich.

Unterm Strich bleiben für den Anwender von Druckmesstechnik drei Alternativen, zwischen denen er sich je nach Einsatzfall, entscheiden muss.

  1. Werkszeugnis, Testreport, ISO-Zertifikat…
    Den Marketingfantasien sind hier keine Grenzen in der Namensgebung gesetzt. Da diese Form der Dokumentation quasi keinen Regularien unterliegt, ist der Interpretationsspielraum der ausführenden „Labore“ groß. Eingruppiert werden all diese Zeugnisse nach dem neuen DAkkS-Merkblatt 71SD0005 als „Ergebnisbericht ohne Akkreditierungssymbol“. Ist das Kalibrierlabor akkreditiert, wie im Fall von WIKA, werden diese „Zeugnisse“ zukünftig nicht mehr als Rückführungsnachweis akzeptiert. Hier ist also höchste Vorsicht geboten, um Sie bei Ihrem nächsten Audit vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Generell ist diese Variante nicht mehr empfehlenswert und nur noch sinnvoll als einfacher Funktionsnachweis.

  2. DKD/DAkkS-Kalibrierzertifikate
    Hier handelt es sich um den“ Allrounder“, nach der neuen  Eingruppierung „Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol“ genannt. Eine regelmäßige Überwachung durch die DAkkS stellt eine kontinuierlich hohe Kompetenz des Labors sicher. Dies beinhaltet neben Vorgaben zu Equipment, Personal und Kalibrierabläufen insbesondere auch die Regelungen zu den Inhalten im Kalibrierschein. Ein beruhigendes Gefühl nicht nur für ihre nächste Begutachtung, sondern auch gerade dann, wenn das Messgerät an kritischen Prozessen oder für weitere interne Prüfmittelüberwachungen eingesetzt wird. Gemäß des multilateralen Übereinkommens von EA und ILAC übrigens auch weit über die Landesgrenzen hinaus und international akzeptiert.

  3. Eichscheine
    Historisch bedeutete dies für viele die höchste aller Dokumentationsformen. Faktisch ist es jedoch nur in ganz eng umgrenzten Fällen erforderlich und in allen anderen Anwendungen überhaupt nicht mehr akzeptiert. Mit der neuen Regelung (MessEv 2016 §1) entfallen die Möglichkeiten für „Geräte vorbereitet zur Eichung“ oder Eichfähigkeit für kundenspezifische Ausführungen. Konkret unterliegen nur Messgeräte für Druck und Temperatur dem neuen Eichgesetz bzw. der Eichverordnung, wenn die Messung zur Ermittlung anderer Messgrößen dient, z. B. im Verkauf von Erdgas. Weiterhin im amtlichen Verkehr, beispielsweise für Manometer für Bremsdruckuntersuchungen oder Reifenfüllgeräte. Liegt einer dieser Fälle vor, müssen Sie ein Gerät mit „Eichung“ erwerben. WIKA bietet dies für Neugeräte an, und bestätigt dann bei Auslieferung die Konformität. Zusammen mit dieser Bescheinigung kann nach der gesetzlich vorgegebenen Ablauffrist eine erneute Eichung erfolgen. Für alle anderen Anwendungen ist das DAkkS-Kalibrierzertifikat die bessere Wahl.

Hinweis
Das WIKA-Kalibrierlabor ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO / IEC 17025 für die Messgrößen Temperatur, Druck, Gleichstromstärke, Gleichspannung und Gleichstromwiderstand akkreditiert. Weitere Informationen zu unserem Kalibrierlabor oder einer Vor-Ort-Kalibrierung mit dem WIKA-Kalibriermobil finden Sie auf der WIKA-Webseite. Bei Interesse an unseren Dienstleistungen, können Sie uns gerne unter CTServiceTeam@wika.com kontaktieren.



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