Tabelle mit elektrischen Parametern zum Nachweis von Eigensicherheit

In Anlagen oder Maschinen, in denen explosionsgefährdete Stoffe verarbeitet oder erzeugt werden, muss im europäischen Raum die Richtlinie 94/9/EG ATEX eingehalten werden. Diese sieht vor, dass in Europa nur nach ATEX zugelassene Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden dürfen.

Hierbei ist eine oftmals gewählte Schutzart von Drucksensoren die Eigensicherheit. Damit ein Ex-Drucksensor, also ein nach ATEX zugelassener Drucksensor, mit eigensicherer Zündschutzart und Zulassung betrieben werden darf, so ist er mit einem eigensicheren Ex-Speisetrenner zu verwenden.

Der Betreiber der Anlage bzw. Maschine muss durch den sogenannten „Nachweis der Eigensicherheit“ im „Explosionsschutzdokument“ (= Bestandteil der gesamten Anlagendokumentation) dokumentieren, dass die verwendete Gerätekombination (z. B. Drucksensor und SPS-Eingangskarte) eigensicher ist.

In Stromkreisen mit nur einem zugehörigen Betriebsmittel (= Gerät, in dem nicht alle Stromkreise eigensicher sind, z. B. SPS-Eingangskarte im Nicht-Ex-Bereich) kann üblicherweise der „vereinfachte“ Nachweis der Eigensicherheit angewendet werden.

Der einfache Nachweis der Eigensicherheit wird in der Praxis oft durch den Anlagenbetreiber als Vergleich der einzelnen Werte aus den Gerätezulassungen erbracht.

Hinweis
Sollten Sie Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Lösung für Ihre Druckmessung benötigen, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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