Oft werde ich gefragt „Wie erfolgt eigentlich eine RoHS-Kennzeichnung?“. Die Schnellantwort: EU-RoHS wird zum 22.07.17 im CE-Kennzeichen und der damit verbundenen Konformitätserklärung sichtbar. China-RoHS konforme Geräte tragen ein grünes Logo. Nicht-konforme Geräte nach China-RoHS tragen ein oranges Logo und erfordern eine Herstellererklärung.
Hier nochmal ausführlich:
EU-RoHS-Kennzeichnung
EU-RoHS ist Teil der EU-Konformitätserklärung für alle Produkte mit CE-Zeichen. Für die meisten WIKA-Produkte mit elektrischen Funktionen gilt die Forderung gemäß RICHTLINIE 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 Artikel 4(3) „… für ab dem 22. Juli 2017 in Verkehr gebrachte industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente“. Für alle Produkte mit CE-Zeichen sind die entsprechenden EU-Konformitätserklärungen auf den Produktdetailseiten (Reiter „Zulassungen“) unter www.wika.de verfügbar.
China-RoHS-Kennzeichnung
Geräte, die unter China-RoHS fallen, sind bereits heute mit dem entsprechenden China-RoHS-Logo auf dem Typenschild zu kennzeichnen. Bei kompakten Produkten erlaubt die Vorschrift SJ/T11364-2014 „Marking for the Restricted Use of Hazardous Substances in Electronic and Electrical Products“ eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Verpackungsschild. Für Produkte mit „orangefarbenem Logo“ bzw. RoHS-Kennzeichnung „10“ sind die entsprechenden Herstellererklärungen „Declaration of manufacturer according to China RoHS“ auf den Produktdetailseiten (Reiter „Dokumente“) unter www.wika.de verfügbar.
|
RoHS-Kennzeichnung „e“ |
|
RoHS-Kennzeichnung „10“ |
Hinweis
Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Lesen Sie auch unseren Beitrag
Was bedeutet eigentlich RoHS?