„ … mit EAC-Zertifikat, bitte.“ Auf diese Aussage wird häufig dann verwiesen, wenn ein Produkt nach Russland oder in ein anderes Land der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) exportiert werden soll – sei es als einzelnes Gerät oder verbaut in einer Maschine. Doch was genau ist EAC und wann benötigt man es?
Dieser Blogbeitrag erläutert die Umstellung des Zertifizierungswesens in Russland und den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftszone (Mitglieder 2017: Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan) und benennt die Dokumentation, welche für die Einfuhr und die Vermarktung eines Produktes in diesem Wirtschaftsraum und in der GUS benötigt wird.
Vereinheitlichung der Normen
Bevor Russland, Weißrussland und Kasachstan 2010 beschlossen, eine gemeinsame Zollunion mit einheitlichen technischen Fertigungs- und Produktstandards zu gründen, hatten diese Länder eigene, zum Teil unterschiedliche technische Standards, die bei der Produktion von Waren eingehalten werden mussten. Eigene Zertifizierungsstellen führten Produktionsaudits durch und bestätigten die Einhaltung der Standards mit Zertifikaten. Dies machte den Warenaustausch zwischen den Ländern kompliziert. Auch Exporteure hatten es schwer: Wollte man ein und dasselbe Produkt in diese drei Länder exportieren, benötigte man auch drei unterschiedliche Zertifikate.
2010 legten Russland, Weißrussland und Kasachstan den Grundstein für ein einheitliches Normensystem, welches 2014 wirksam wurde: EAC (= Eurasian Conformity). Das EAC-Zertifikat ersetzt nun die zuvor notwendigen Einfuhrzertifikate GOST-R für Russland, GOST-K für Kasachstan und BelST für Weißrussland.
Heute gelten für alle innerhalb dieser Zollunion in Verkehr gebrachten Produkte dieselben Regularien zur Herstellung und Prüfung, deren Einhaltung mit der EAC-Konformität nachgewiesen wird. Diese ist vergleichbar mit der CE-Konformität in der Europäischen Union, jedoch dürfen EAC-Zertifikate nur von autorisierten Prüfinstituten ausgestellt werden, während die Erklärung zur CE-Konformität vom Hersteller selbst ausgestellt werden kann. Erst wenn ein Produkt nach den EAC-Standards zertifiziert oder deklariert ist, darf dieses in die Eurasische Wirtschaftszone exportiert werden. Zusätzlich ist das Produkt mit dem EAC-Logo zu kennzeichnen.
Weitere Begleitdokumente
Neben dem EAC-Zertifikat, das umgangssprachlich auch Einfuhrzertifikat genannt wird und ausschließlich im Eurasischen Wirtschaftsraum notwendig ist, sind weitere Dokumente für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der GUS notwendig. Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der benötigten Dokumentation.
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten | Land | EAC-Zertifikat | Metrologie-Zertifikat | Gerätepass | |
Eurasische Wirtschaftsunion | Armenien | X | X | X | |
Weißrussland | X | X | X | ||
Kasachstan | X | X | X | ||
Kirgistan | X | X | X | ||
Russland | X | X | X | ||
Tadschikistan | X | X | |||
Turkmenistan | X | X | |||
Ukraine | X | X | |||
Usbekistan | X | X | |||
Moldawien | X | X | |||
Aserbaidschan | X | X |
Hinweis
Der Großteil aller WIKA-Produkte kann in die Eurasische Wirtschaftsunion exportiert und dort vermarktet werden. Zusätzlich ist WIKA autorisiert, alle notwendigen Begleitdokumente auszustellen und die geforderten Gerätemarkierungen anzubringen. Sie möchten Messgeräte und Zubehör in den „EAC-Raum“ exportieren und benötigen die komplette Begleitdokumentation aus einer Hand? Wir freuen uns, Sie hierbei zu unterstützen. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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Das metrologische Zertifikat – Messmittelzulassung in der Eurasischen Wirtschaftszone
Der Gerätepass – der Ausweis eines Produkts in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)