Bild zu: Trinkwasserkonforme Drucksensoren

Drucksensoren werden in einer Vielzahl von Anwendungen rund um die Erzeugung und Verteilung von Trinkwasser benötigt. Sobald ein Drucksensor mit Trinkwasser in Berührung kommt, fragt man sich als Anwender, ob dies zulässig ist. Schließlich gelten für Lebensmittel und auch Trinkwasser besondere gesetzliche Anforderungen an die eingesetzten Materialien.

In Deutschland wird häufig die KTW-Zulassung („Kunststoffe im Trinkwasser“)  – in Frankreich hingegen die ACS-Zulassung („Attestation de conformité sanitaire“) gefordert. Beide Zulassungen haben gemeinsam, dass sie das Migrationsverhalten, d. h. die Absonderung von Stoffen ins Trinkwasser hinsichtlich der gesetzlichen Grenzwerte beurteilen. So wird durch verschiedene Testbedingungen, auch über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg, eine Einhaltung der maximalen Grenzwerte nachgewiesen.

Trinkwasserkonforme Drucksensoren

Für den Einsatz von Drucksensoren in Trinkwasserapplikationen ist der metallische Druckanschluss meist unkritisch. Bei WIKA-Sensoren ist dieser aus CrNi-Stahl gefertigt, der nach ACS und KTW keiner Zulassung unterliegt. Jedoch muss der Druckanschluss abgedichtet werden, was in der Regel durch nichtmetallische Dichtungsringe oder Flachdichtungen erfolgt. Diese benötigen eine Zulassung nach KTW in Deutschland bzw. ACS in Frankreich – eine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen ist leider nicht möglich.

Der Einsatz von Standard-Drucksensoren in Verbindung mit einer KTW-zugelassenen Dichtung ist somit recht einfach möglich. Anders verhält es sich, wenn der Drucksensor selbst in Kontakt mit dem Trinkwasser kommt. Dies ist bei der hydrostatischen Füllstandsmessung mittels Pegelsonden nicht zu vermeiden. Daher benötigen Pegelsonden für den Einsatz in Trinkwasserapplikationen in Deutschland eine Zulassung nach KTW.

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