Belüftungsbohrung bei Drucksensoren

 

Bei sog. Relativdruckgeräten wird der Druck immer in Relation zum aktuell vorherrschenden Umgebungsdruck gemessen. Der Umgebungsdruck ist aber keinesfalls konstant. Er ist Orts- bzw. höhenabhängig und er ändert sich mit dem Wetter (siehe Artikel „Unterschied Relativdruck zu Absolutdruck„).

Damit ein Relativdrucksensor also funktionieren kann, muss der (sich ändernde) Umgebungsdruck dem Gerät intern auch zur Verfügung stehen. Man muss den Umgebungsdruck also ins Gerät „hineinlassen“, d. h. das Gerät „belüften“. Wäre ein solches Gerät unbelüftet, dann könnten durch Änderung des Wetters und des Ortes gegenüber dem Abgleich durch den Hersteller ein zusätzlicher Fehler von mehreren Prozent entstehen. Natürlich wird dieser Effekt immer unbedeutender je größer der Nenndruckbereich des Drucksensors im Vergleich zur Änderung des Umgebungsdrucks ist.

Übrigens: unter Temperatureinfluss kommt bei nicht belüfteten Geräten noch ein weiterer Effekt hinzu. Dehnt sich nämlich die im Gerät eingeschlossene Luft durch Temperaturänderung aus, so entsteht ein Vordruck, der sich ebenfalls als ein zusätzlicher Messfehler darstellt.

Fazit: Drucksensoren, die Relativdruck messen sollen, müssen „belüftet“ werden. Dies geschieht typischerweise über eine kontrollierte Öffnung, die sogen. Belüftungsbohrung. Diese Belüftungsbohrung muss natürlich sorgfältig vor dem Eindringen von Schmutz, Staub und Feuchtigkeit geschützt werden. Dies kann durch konstruktive Maßnahmen unterstützt werden (Ort, Membranen, Labyrinthe etc.) bzw. muss vom Anwender durch die Einbausituation sichergestellt werden.



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